Hast du Reichtümer, dann gib von deinem Besitz;
hast du nur wenig, so gib von deinem Herz.
Andere haben gepflanzt, was ich esse;
ich pflanze, was andere essen werden.
Mit Ihrem Legat erweisen Sie Partner sein einen wichtigen Dienst. Sie helfen intensiv mit, bedürftigen Menschen ihr oftmals schwieriges Leben zu erleichtern und ihnen eine bessere Zukunft zu schenken sowie befreundete kirchliche Gemeinschaften in ihren Aktivitäten zu unterstützen. Sie fördern somit eine zentrale Aufgabe der Christkatholischen Kirche der Schweiz.
Partner sein geht mit den ihm anvertrauten Mitteln seit seiner Gründung im Jahre 1970 sehr haushälterisch um. Weil kein einziger Spendenfranken für die Verwaltung des Hilfswerks aufgewendet wird (diese Kosten trägt die Christkatholische Kirche der Schweiz), können die Projektpartner vor Ort vollumfänglich von Ihrer Hilfe profitieren.
Für ein Legat zugunsten von Partner sein ist es unerlässlich, ein handschriftliches Testament abzufassen und es an einem zuständigen Ort (etwa Erbschaftsamt) zu hinterlegen. Wollen Sie dem Christkatholischen Hilfswerk Partner sein zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, Immobilien, Bilder, Schmuck oder Wertpapiere vererben, so können Sie dies als Legat in Ihrem Testament formulieren. Ein Testament verhindert zudem Erbstreitigkeiten oder unnötige Ausgaben und kann mitunter auch Steuervergünstigungen mit sich bringen. In den meisten Kantonen werden Legate ohne Abzug einer Erbschaftssteuer an Hilfswerke ausbezahlt. Somit kommt der volle Betrag Ihres Legats Partner sein zu. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich für die Niederschrift eines Testaments an eine Fachperson (Notar, Urkundsperson, Rechtsanwalt) zu wenden. Sie können ihre Fragen aber auch unverbindlich und vertraulich an Partner sein richten.
Vor der Errichtung eines Legats zugunsten von Partner sein können Sie gerne Auskünfte darüber anfordern, welche Projekte Ihren persönlichen Anliegen am besten entsprechen und wo Ihr finanzieller Beitrag in Ihrem Sinn am wirkungsvollsten eingesetzt wird. Legate mit solcher Zweckbestimmung werden ebenso effizient und nach Treu und Glauben eingesetzt wie nicht zweckbestimmte Legate, die der Kommission einen flexiblen Einsatz der Mittel erlauben.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Mitteilung machen, falls Sie ein Legat zugunsten von Partner sein ausrichten. Dies würde es uns auch ermöglichen, Sie direkt und regelmässig über unsere Tätigkeiten zu informieren. Für weitere Informationen steht Ihnen der Präsident von Partner sein jederzeit gerne zur Verfügung.